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1984

Die Auswanderung von Hadhrat Khaliftul Masih IV

Der vierte KalifRH musste im Zuge der vom Staat erlassenen Anti-Ahmadiyya Gesetze 1984 aus Pakistan auswandern.Die Auswanderung vom vierten Kalifenrh eröffnete jedoch gleichzeitig neue Möglichkeiten der Entwicklung der weltweiten Gemeinde. Auch die deutsche Jamaat profitierte von diesen Segnungen. Die regelmäßigen Besucher Seiner Heiligkeit des vierten Kalifenrh nach Deutschland trugen wesentlich zur besseren Organisation und Festigung der deutschen Jamaat bei.